Wie lange gibt es Garantie auf Schuhe?
Wer gerade erst neue Schuhe gekauft hat und schon einen Mangel bemerkt, ärgert sich meist grün und blau. Doch die gute Nachricht ist: Haben Sie den Kassenzettel aufbewahrt, können Sie die Schuhe oft ganz einfach reklamieren. Wir klären, innerhalb welcher Zeitspanne das möglich ist und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.
Garantie bei Schuhen: Wie lange greift sie?
Grundsätzlich hat jeder Käufer das Recht auf eine zwei Jahre lange Gewährleistungsfrist. Bei Schuhen haben Sie die besten Chancen auf eine Reklamation jedoch in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Denn dann muss der Verkäufer beweisen, dass die Schuhe erst nach dem Kauf kaputtgegangen sind. Nach den ersten sechs Monaten obliegt es stattdessen Ihnen, zu beweisen, dass Sie keine Schuld am Defekt der Schuhe tragen.
Versuchen Sie, dieser Pflicht aus dem Weg zu gehen, indem Sie den kaputten Schuh möglichst früh reklamieren. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche können Sie bereits im Schuhgeschäft geltend machen. Sie können aber auch auf der Website des Herstellers nachlesen, ob dieser eine Garantie bietet, und sich dann direkt an diesen wenden.
Was passiert bei der Reklamation von Schuhen?
Reklamation bedeutet nicht, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Stattdessen greifen die meisten Schuhgeschäfte auf die Möglichkeit zurück, den Artikel umzutauschen. Sie bekommen dann Tauschware, die Sie sofort mitnehmen und benutzen können – und die diesmal keine Mängel aufweisen sollte.
Der Verkäufer kann aber auch von seinem Recht Gebrauch machen, den Fehler reparieren zu lassen. Der Schuh wird dann an den Hersteller zurückgeschickt und Sie warten einige Tage, bis Sie das Produkt repariert zurückbekommen. Besonders bei hochwertigen Schuhen kommt diese Methode oft zum Zuge.
>> Eher keine Gründe für Reklamationen, aber interessante Artikel bei uns:
Zuletzt besteht die Option, den Preis zu reduzieren. Das bedeutet, der Verkäufer erstattet Ihnen einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises zurück. Dafür nehmen Sie die defekten Schuhe wieder mit. Natürlich macht das für Käufer nur dann Sinn, wenn der Mangel vergleichsweise gering und der Schuh trotzdem nutzbar ist.
Übrigens: Viele Verkäufer möchten, dass Schuhe mit Schuhkarton zurückgegeben werden – das ist aber nicht gesetzlich verpflichtend. Das Einzige, was Sie zwingend mitbringen müssen, ist der Kassenbon.
Käuferrechte: Juristische Grundlagen für die Garantie bei Schuhen
Verkäufer müssen Käufern gegenüber dafür haften, dass sie einwandfreie Ware an diese abgeben. Darauf baut Paragraph § 476 des BGB auf: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, liegt die Vermutung nahe, dass er bereits beim Kauf vorlag. Diese Vermutung muss widerlegt anstatt bewiesen werden – woraus die sechsmonatige Garantie resultiert.
Weiterhin gibt es § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Er sagt aus, dass eine Sache nur dann frei von Mängeln ist, wenn sie:
- sich für die übliche Verwendung eignet (wenn der Schuh also benutzbar, tragbar ist) und
- in ihrer Beschaffenheit ähnlichen Sachen ähnelt (wenn der Schuh also der gewohnten Qualität entspricht, die Sie als Käufer von Schuhen erwarten können).
Genau dort wird auch bei der Reklamation eines Schuhs angesetzt. Je nach Art und Preis der gekauften Schuhe wird entschieden, wie hoch die Qualität und Lebensdauer ist, die von ihnen erwartet werden kann. Das bedeutet: An handgemachte Lederschuhe gibt es andere Ansprüche als an einen preislich heruntergesetzten Turnschuh, weswegen Ersterer bei einer Mängelbeanstandung wohl bessere Chancen haben wird.
Wann liegt überhaupt ein Mangel am Schuh vor?
Bei einem Mangel am Produkt sind Händler oder Hersteller dazu verpflichtet, die Ware zu reparieren oder einen Umtausch anzubieten. Allerdings stellt nicht alles, was unschön aussieht, auch gleich einen Grund zur Reklamation dar. Eine Abnutzung des Schuhs, zum Beispiel sichtbar durch einen Kratzer im Leder, gilt nicht als Defekt, sondern als gewöhnliche Verschleißerscheinung. Das Schuhgeschäft und auch der Hersteller werden hier keine Gewährleistung einräumen.
Mängel am Schuh liegen hingegen vor, wenn der Schuh tatsächlich als „nicht nutzbar“ angesehen werden kann. Das passiert zum Beispiel, wenn
- sich die Sohle ablöst oder aufreißt,
- eine Naht platzt oder sich löst,
- Wasser in einen wasserdichten Schuh eindringt oder
- ein Sicherheitsschuh seine Funktion nicht erfüllt.
Wichtig: Sollte ein Hersteller damit argumentieren, dass die Schuhe bereits öfter getragen worden seien als angenommen, ist er vermutlich nicht im Recht. Schuhhersteller und -händler müssen davon ausgehen, dass ihre Produkte einer gewissen Beanspruchung unterliegen und dieser auch standhalten können. In einem solchen Falle können Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
Hallo ,
Habe in Outlet Center in Ingolstadt vor ca 10 Wochen Nike Schuhe gekauft
Jetzt ist am rechten Schuh der Stoff oben schon durch gescheuert.
Es wird ein Loch hab ich da eine Chance den Schuh umzutauschen ?
Ich kann ihnen auch ein Foto senden
Hallo Manuela,
das sollte auf jeden Fall möglich sein direkt vor Ort in Ingolstadt!
LG